Dokumente zur Verschrottung
VERSCHROTTUNG
Die Verschrottung Ihres Fahrzeugs ist das Verfahren, bei dem es unter sicheren Bedingungen und gesetzeskonform verschrottet und anschließend entsorgt wird. Erfolgt die Verschrottung nach dem Kauf eines Neufahrzeugs, übernimmt dies in der Regel der Händler. Nach der Übergabe des Fahrzeugs hat dieser 30 Tage Zeit, den Antrag auf Löschung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) und die von der zuständigen Entsorgungsstelle ausgestellte Verschrottungsbescheinigung einzureichen.
Erfolgt die Verschrottung ohne den Kauf eines neuen Fahrzeugs, müssen Sie sich direkt an eine autorisierte Fahrzeugsammelstelle wenden. Auch in diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Stelle die Löschung des Fahrzeugs bei der PRA beantragt. Nur so wird der Halter von jeglicher Verantwortung und Verpflichtung in Bezug auf das Fahrzeug entbunden.
Durch die Verschrottung eines Autos kann eine Abmeldung bei der PRA erfolgen, d. h. die Abmeldung des verschrotteten Fahrzeugs aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister. Dies ist ein sehr wichtiger Vorgang, da allein durch die Abmeldung bei der PRA der Eigentümer des Fahrzeugs für die Folgejahre von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit werden kann, eine Verpflichtung, die normalerweise mit dem Ende der Lebensdauer des Fahrzeugs endet.
Bei der Abschreibung handelt es sich also um die Abmeldung des verschrotteten Autos, die durch einen entsprechenden Antrag beim Sammel- und Verwertungszentrum oder beim Händler erfolgen muss. Bei der Pra kann Folgendes veranlasst werden:
- - physische Zerstörung des Fahrzeugs;
- - Ausfuhr des Fahrzeugs ins Ausland
- automatische Kündigung beispielsweise bei Verkauf des Fahrzeugs nach Beschlagnahmung durch die Behörden aufgrund von Verstößen oder Zahlungsausfällen.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE:
- Original-Eigentumsnachweis oder Verlustmeldung
- Original Fahrzeugschein oder Verlustmeldung
- Fotokopie der Vorder- und Rückseite eines gültigen Ausweisdokuments des Fahrzeughalters
- Vorder-/Rückseitenkopie der Steuernummer des Fahrzeughalters
Wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, aber nicht in der Lage sind, in unsere Büros zu kommen, um das Verfahren abzuschließen, finden Sie unten das Vollmachtsformular auf Normalpapier
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, ist es zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten erforderlich, das Formular „RECHTLICHER VERTRETER“ herunterzuladen und auszufüllen und bei der Übermittlung der Dokumente die Handelskammer des Unternehmens hinzuzufügen.
Ist der Eigentümer verstorben, müssen zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten die Sterbeurkunde des Eigentümers, die Vollmacht der Erbenbeurkundung und eine Fotokopie der Ausweisdokumente der Erben beigefügt werden;
ERSATZERKLÄRUNG DER NOTORIÄT FÜR ERBEN
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, aber aufgrund einer fehlgeschlagenen Eigentumsübertragung nicht der rechtmäßige Eigentümer sind, können Sie die Verschrottung im Rahmen des Verfahrens für nicht eingetragene Eigentümer durchführen, indem Sie das untenstehende Formular herunterladen und ausfüllen.